Informationen zum Kooperationsvertrag-Firmenfitness
Der Arbeitgeber kann durch den Abschluss dieses Vertrages seinen Mitarbeitern einen Preisvorteil ermöglichen.
Der Arbeitgeber bezuschusst den gültigen Nutzungsvertrag seines Mitarbeiters mit monatlich 10,- €.
Dies kann der Arbeitgeber als Aufwendung für seine Mitarbeiter geltend machen, und wird auch von verschiedenen Krankenkassen bezuschusst. Die rechtlichen Voraussetzungen dafür muss der Arbeitgeber mit seinem Steuerberater/ Lohnbuchhalter klären.
Durch diesen Zuschuss erhält der Mitarbeiter zusätzlich einen Rabatt vom El-Loco Gym in Höhe von monatlich 5,- € und hat damit eine Ersparnis von 15,- € monatlich.
Rechenbeispiel:
Mtl. Beitrag Jahresvertrag Erwachsene: 44,90 €
-Zuschuss Arbeitgeber -10,00 €
– Rabatt Gym – 5,00 €
Zu zahlender Betrag vom Mitarbeiter: 29,90 € statt 44,90 €
Der Mitarbeiter schließt einen Nutzungsvertrag bei uns ab (Laufzeit nach Wunsch) und nachdem der Kooperationsvertrag mit dem Arbeitgeber geschlossen ist, erhält der Mitarbeiter eine Zusatzvereinbarung, die vom Arbeitgeber ebenfalls unterschrieben werden muss. Sollte das Arbeitsverhältnis oder der Kooperationsvertrag enden, fällt diese Zusatzvereinbarung weg. Wird ein Nutzungsvertrag auf Kundenwunsch stillgelegt, wird auch die Zuzahlung so lange ausgesetzt, bis der Vertrag wieder aktiv ist. Die Zusatzvereinbarung gilt auch für bereits bestehende Nutzungsverträge des El-Loco Gym ab dem 01.07.2023.
Es gelten die allgemeinen Nutzungs- und Geschäftsbedingungen des El-Loco Gyms.